Flurbereinigung

Die Flurbereinigung hat die Aufgabe die Zusammenlegung und wirtschaftliche Gestaltung von zersplittertem oder unwirtschaftlichen geformtem ländlichen Grundbesitz nach neuzeitlichen betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten zur Förderung der wirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Erzeugung und der allgemeinen Landeskultur zu stärken.

Alle Grundeigentümer im Flurbereinigungsgebiet haben den zu den gemeinschaftlichen und zu den öffentlichen Anlagen erforderlichen Grund nach dem Verhältnis des Wertes ihrer alten Grundstücke zu dem Wert aller Grundstücke des Gebietes aufzubringen.

Nach Abzug dieser Flächen ist jeder Grundeigentümer mit Land von gleichem Wert abzufinden.