Neues Landesvergabegesetz

12. Januar 2009 von

Am 15.12.2008 hat der Nds. Landtag mit Wirkung vom 01.01.2009 ein neues Landesvergabegesetz beschlossen (Nds. GVBl. 27/2008).

Im neuen Vergabegesetz trägt die Landesregierung der Auflage des EuGH Rechnung, die Tariftreueerklärung allgemeinverbindlicher zu regeln.
Hierzu wurde auf das Formblatt 231 des Vergabehandbuchs 2008 verwiesen.

Auch das neue Vergabegesetz hat eine begrenzte Wirksamkeit, es tritt Ende 2013 automatisch ausser Kraft.

  Landesvergabegesetz (15.12.2008) (287,3 KiB, 1.259 Hits)
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