Weitere Auflagen im Bodenschutz

31. August 2008 von

Die Landwirte in Deutschland müssen sich auf weitere, den Bodenschutz betreffende Auflagen im Rahmen von Cross Compliance einstellen.

Da die Europäische Kommission die bisherige deutsche Erosionsschutz-Regelung als unzureichend abgelehnt hat, baten die Agrarminister der Bundesländer das Bundeslandwirtschaftsministerium, den Entwurf zur Änderung der Direktzahlungen-Verpflichtungenverordnung zügig in das förmliche Rechtsetzungsverfahren einzubringen, um die durch das Direktzahlungen-Verpflichtungsgesetz vorgegebene Einteilung landwirtschaftlicher Flächen nach dem Grad der Erosionsgefährdung zu erreichen.

Damit gaben die Ressortchefs ihren Widerstand gegen die Schaffung eines Bodenerosionskatasters auf. Je nach Gefährdungsklasse könnte dies für die Landwirte im Extremfall ein Pflugverbot zur Folge haben.

DBV-Generalsekretär Dr. Helmut Born hatte in einem Schreiben an die Länder-Agrarminister unterstrichen, es sei nicht akzeptabel, ein Erosionsschutzkataster zu schaffen, welches europarechtlich nicht ausdrücklich gefordert sei und zudem einmalig in der EU wäre. Die Bauern stünden zum Schutz ihrer Böden, betonte Dr. Born. Mit der flurstücksgenauen Einteilung aller Flächen in Deutschland in erosionsgefährdete und nicht-erosionsgefährdete Flächen würde das Bestreben zur Entbürokratisierung erneut konterkariert.

Den Landwirten sei nicht mehr vermittelbar, dass von Bund und Ländern ein solch detailliertes und weitreichendes Konzept mit verschiedenen Auflagen zur Umsetzung von Forderungen der EU-Kommission vorgelegt worden sei, so Dr. Born. Hinzu komme die Ungewissheit über die Konsequenzen sowie die Verkehrswertverluste landwirtschaftlicher Flächen. Es sei auch nicht nachvollziehbar, dass Deutschland die Bodenschutz-Rahmenrichtlinie wegen des hiermit verbundenen bürokratischen Aufwands abgelehnt habe, nun aber über Cross Compliance ein vergleichbares Erosionskataster schaffen wolle. „Die Bauern erwarten daher, dass Bund und Länder auch jetzt bei ihrer strikt ablehnenden Haltung bleiben“, so Dr. Born.

Ob auf den Flächen in der Praxis das Thema Erosion überhaupt relevant sei, könne letztlich nur der Landwirt aus seiner Erfahrung beurteilen. Dies bleibe jedoch bei den ausschließlich auf potentiellen Risiken basierenden Katastern unberücksichtigt.