Neufassung Landwirtschaftsgesetz
31. August 2008 von admin
Die Diskussion um eine Neufassung des Landwirtschaftsgesetzes tritt offenbar in eine entscheidende Phase.
Inzwischen scheint eine „große Lösung“ in Form eines umfassenden Landwirtschaftsgesetzbuchs vom Tisch zu sein.
Eine solche Zusammenfassung bestehender Fachgesetze im Zuständigkeitsbereich des Bundeslandwirtschaftsministeriums würde nach Einschätzung von Fachleuten einen erheblichen Aufwand erfordern und wäre zudem kaum praktikabel umzusetzen. Einfacher zu erreichen wäre ein modernisiertes Landwirtschaftsgesetz, wie es die Agrarminister im letzten Jahr vorgeschlagen hatten.
Allerdings könnte eine damit verbundene Anpassung der agrarpolitischen Ziele, wie es im Landwirtschaftsgesetz von 1955 formuliert worden war, an die gegenwärtigen Verhältnisse nur geringe Wirkung erzielen, werden die agrarpolitischen Ziele in der Zwischenzeit doch weitgehend von der Europäischen Union vorgegeben. Bliebe als dritte Option ein Gesetz zur Weiterentwicklung der Landwirtschaft und der ländlichen Räume.
Damit könnten die bisherige Zielstellung des Landwirtschaftsgesetzes erweitert und dem gestiegenen Stellenwert der ländlichen Entwicklung Rechnung getragen werden. Dieser Option scheint die Arbeitsgruppe Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz der CDU/CSU Bundestagsfraktion nach ihrem Beschluss bei der Klausurtagung in Bad Kreuznach zuzuneigen.
Ob ein Gesetzgebungsverfahren noch in dieser Legislaturperiode eingeleitet oder gar abgeschlossen wird, erscheint allerdings fraglich.




